Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert europaweit, was Unternehmen über Umwelteigenschaften ihrer Produkte sagen dürfen. Der Kurs von Klivantis bringt Marketing und Kommunikation auf den aktuellen Stand.
Ab dem 27. September 2026 gelten in der gesamten EU neue Vorschriften für Werbung mit Umwelteigenschaften. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die sogenannte EmpCo-Richtlinie. Sie ändert die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und ist vollharmonisierend: Begriffe, Verbote und Nachweisanforderungen gelten in jedem Mitgliedstaat inhaltlich gleich.
Ab diesem Tag müssen Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel den neuen Vorschriften entsprechen. Das Datum steht in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie.
Verpackungen und Werbemittel, die vor dem Stichtag entstanden sind, sind nicht ausgenommen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Weil die Richtlinie vollharmonisierend ist, gelten Begriffe und Verbote in jedem Mitgliedstaat inhaltlich gleich, unabhängig vom Stand der nationalen Umsetzung.
Ein Teil der neuen Regeln steht in Anhang I der Richtlinie: Diese Praktiken sind ohne Einzelfallprüfung unter allen Umständen unlauter. Ein anderer Teil steht in den Artikeln 6 und 7 und verlangt eine Einzelfallprüfung. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Fälle für den Marketing-Alltag.
| Ab 27.09.2026 nicht mehr zulässig | Was gilt stattdessen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Allgemeine Umweltaussage („umweltfreundlich“, „öko“ u. ä.) ohne Nachweis | Aussage auf demselben Medium klar spezifizieren, oder eine von drei anerkannten Umweltleistungen nachweisen (EU-Umweltzeichen, anerkanntes Umweltzeichen Typ I, Höchstleistung nach Unionsrecht) | Anhang I Nr. 4a |
| Klimaneutralitäts- oder Reduktionsaussage zu einem Produkt, gestützt auf Kompensation | Tatsächliche, spezifizierte Emissionsreduktionen in der Wertschöpfungskette; über Klimaschutz-Investitionen darf weiter berichtet werden, ohne Produktbezug | Anhang I Nr. 4c |
| Selbst geschaffenes oder selbst kontrolliertes Nachhaltigkeitssiegel | Siegel mit unabhängig überwachtem Zertifizierungssystem oder von staatlicher Stelle eingeführt | Anhang I Nr. 2a |
| Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2035“) ohne Umsetzungsplan | Klare Ziele, veröffentlichter Umsetzungsplan, messbare Etappenziele, regelmäßige unabhängige Prüfung | Art. 6 Abs. 2 Buchst. d |
| Umweltaussage für das ganze Produkt, obwohl nur ein Teil betroffen ist (z. B. die Verpackung) | Aussage klar auf den betroffenen Teil begrenzen | Anhang I Nr. 4b |
| Vorteil bewerben, der irrelevant ist und sich nicht aus einem Produktmerkmal ergibt | Nur Vorteile nennen, die für das konkrete Produkt tatsächlich zutreffen | Art. 6 Abs. 2 Buchst. e |
| Gesetzliche Pflicht als Besonderheit des eigenen Angebots darstellen | Nur Leistungen über die Pflicht hinaus als Vorteil nennen | Anhang I Nr. 10a |
| Altbestände (vor dem Stichtag hergestellt oder bedruckt) unverändert weiter bewerben | Aussage entfernen oder korrigieren, online zuerst | Art. 4 Abs. 1, keine Übergangsfrist |
Auch ohne Schulungspflicht wollen viele Unternehmen dokumentieren, wer im Marketing-Team informiert wurde. Dafür bringt Klivantis mit der Team-Training-App dieselbe Schulungssoftware mit, die auch die KI-Kompetenzpflicht abdeckt: Kurs importieren, Team einladen, Zertifikat ausstellen.
Der fertige EmpCo-Kurs lässt sich in wenigen Minuten in die App einspielen, ohne eigene Kursinhalte erstellen zu müssen.
Jedes Zertifikat trägt eine eindeutige ID und einen QR-Code. Wer den Kurs abgeschlossen hat, lässt sich jederzeit belegen, auch ohne gesetzliche Pflicht dazu.
Neben dem EmpCo-Kurs lassen sich beliebige weitere Themen anlegen, von Datenschutz bis Vertrieb.
Fünf Rollen mit rollengenauer Kurs-Sichtbarkeit, vom Admin bis zum Teilnehmer.
Sicherheits-Updates, Fehlerkorrekturen und neue Funktionen, von Klivantis signiert bereitgestellt.
Die App speichert nur notwendige Nutzer-Daten und ist auf Nachweisbarkeit gebaut, inklusive Löschfunktion mit sofortiger Anonymisierung.
Erschwinglich auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Die konkreten Zahlen nennt Ihnen Klivantis im kostenlosen Beratungsgespräch, zugeschnitten auf Größe und Bedarf.
Der Kurs „Änderungen zu umweltbezogenen Werbeaussagen ab dem 27.09.2026“ ist für Marketing und Kommunikation geschrieben, ohne Vorwissen und ohne einen anderen Kurs vorauszusetzen. Er lässt sich einzeln importieren oder mit dem gesamten Klivantis-Katalog kombinieren.

Was ab dem Stichtag europaweit für Werbung mit Umwelteigenschaften gilt: allgemeine Aussagen wie "umweltfreundlich", kompensationsgestützte Klimaaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Zukunftsversprechen und Altbestände ohne Übergangsfrist.

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